DMCA-Takedown bei Google einreichen
Leaks, intime Bilder und DMCA · 4 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 3. November 2026

Hostet eine Website Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk, können Sie Google bitten, die Seiten aus den Suchergebnissen zu entfernen. Das verringert den Traffic, auch wenn die Seite selbst online bleibt.
Google ist oft die größte Traffic-Quelle für Piratenseiten. Die Bitte, rechtsverletzende URLs aus der Suche zu entfernen, kann diesen Traffic drastisch senken, selbst wenn die Seiten selbst nicht handeln.
Das Verfahren ist kostenlos und für jeden Urheberrechtsinhaber offen. Es lohnt sich, eine Routine aufzubauen, wenn Sie regelmäßig mit Verletzungen zu tun haben.
- Sie müssen das Urheberrecht besitzen oder für den Inhaber handeln.
- Listen Sie jede rechtsverletzende URL und das Originalwerk auf.
- Google kann Mitteilungen öffentlich teilen und den Seitenbetreiber benachrichtigen.
Was Sie vorbereiten sollten
- Eine Beschreibung oder ein Link zu Ihrem Originalwerk
- Die genauen URLs jeder rechtsverletzenden Seite
- Ihre Kontaktdaten
- Eine Erklärung nach Treu und Glauben und eine Erklärung unter Strafandrohung des Meineids
- Ihre Unterschrift
Schritte

- URLs sammelnErstellen Sie eine Liste jeder Seite. Nutzen Sie eine Tabelle, wenn es viele sind.
- Googles Urheberrechts-Entfernungsantrag öffnenNutzen Sie das rechtliche Entfernungstool für Urheberrecht.
- Das Werk benennenBeschreiben Sie es und fügen Sie einen Link zum Original hinzu.
- Die rechtsverletzenden URLs hinzufügenFügen Sie sie einzeln oder in Gruppen ein.
- Die Erklärungen ausfüllenLesen Sie die rechtlichen Erklärungen sorgfältig.
- Unterschreiben und absendenBewahren Sie die Bestätigung auf.
- VerfolgenPrüfen Sie den Status. Wiederholen Sie es für neue URLs.
Verstehen, was Google tut
Erhält Google eine gültige Urheberrechtsmitteilung, entfernt es die genannten URLs aus seinen Suchergebnissen und informiert den Seitenbetreiber über seine Tools. Es veröffentlicht außerdem Informationen zu Mitteilungen, oft in einer öffentlichen Datenbank, gehen Sie also davon aus, dass Ihr Name und die Einzelheiten der Mitteilung sichtbar sein können. Hält der Seitenbetreiber die Entfernung für einen Fehler, kann er eine Gegenmitteilung einreichen.
Ihre Anträge organisieren
- Führen Sie eine Tabelle mit rechtsverletzender URL, Original-URL, Einreichungsdatum und Ergebnis
- Gruppieren Sie URLs nach Werk, denn das Formular verlangt, dass Sie für jedes das Original benennen
- Prüfen Sie, dass jede URL tatsächlich Ihr Werk enthält und nicht nur darauf verlinkt
- Reichen Sie in Stapeln ein, wenn Sie viele URLs haben
- Nutzen Sie eine geschäftliche E-Mail-Adresse, die Sie sichtbar machen möchten
Häufige Ablehnungsgründe
Anträge können abgelehnt werden, wenn die URLs unvollständig sind oder zu Seiten führen, die Ihr Werk nicht enthalten, wenn das Originalwerk nicht benannt ist oder die rechtlichen Erklärungen fehlen. Prüfen Sie die Angaben vor dem Absenden. Erhalten Sie eine Aufforderung zu weiteren Informationen, antworten Sie schnell.
Nach der Entfernung
Achten Sie auf neue Kopien. Rechtsverletzende Seiten ändern oft ihre URLs und veröffentlichen erneut. Wiederholen Sie das Verfahren und senden Sie, wo eine Seite wiederholt verletzt, auch Mitteilungen an Host und Registrar.
Mit anderen Entfernungswegen kombinieren
Die Entfernung aus der Suche wirkt am besten zusammen mit Mitteilungen an Host und Seite. Während Google Ihren Antrag bearbeitet, können auch die Seite und ihr Host handeln. Wird die Seite entfernt, prüfen Sie, dass die URLs aus der Suche verschwinden. Zieht sie auf eine neue Adresse um, wiederholen Sie Ihren Antrag für die neuen URLs und erwähnen die früheren.
Führen Sie eine Master-Liste jeder URL mit Einreichungsdatum und Ergebnis, damit Sie Muster und Wiederholungstäter schnell erkennen.

Missbrauch des Verfahrens kann rechtliche Folgen haben, beanspruchen Sie also nur Material, das Ihnen gehört.
Schreiben Sie uns, wenn Sie Hilfe beim Einreichen in größerem Umfang brauchen.
Häufig gestellte Fragen
Entfernt das die Seite aus dem Internet?
Nein. Es entfernt die Seite aus den Google-Suchergebnissen, was Sichtbarkeit und Traffic verringert. Die Seite kann auf der Website weiter existieren und in anderen Suchmaschinen erscheinen. Für eine dauerhafte Lösung senden Sie auch Mitteilungen an die Seite und ihren Host.
Sieht der Seitenbetreiber meine Angaben?
Google kann die Mitteilung an den Seitenbetreiber weiterleiten und eine Kopie in einer öffentlichen Datenbank veröffentlichen, wobei manche persönlichen Angaben entfernt werden. Erwägen Sie einen geschäftlichen Kontakt und überlegen Sie, was Sie bereit sind zu teilen.
Kann ich für jemand anderen einreichen?
Ja, wenn Sie befugt sind, für den Urheberrechtsinhaber zu handeln. Nennen Sie Ihre Rolle im Formular klar und bewahren Sie einen Nachweis Ihrer Befugnis auf. Agenturen und Manager reichen häufig im Namen von Creatorn ein.
Wie lange dauert es?
Oft einige Tage, je nach Anzahl der Anträge kann es schneller oder langsamer sein. Sie erhalten in der Regel eine E-Mail, wenn der Antrag bearbeitet ist. Wird eine URL nicht entfernt, prüfen Sie die genannte Begründung und reichen Sie gegebenenfalls erneut ein.
Was, wenn die Seite eine Gegenmitteilung einreicht?
Google kann die Seite wiederherstellen, sofern Sie nicht rechtlich vorgehen. Geschieht das, prüfen Sie die Gegenmitteilung sorgfältig und sprechen Sie mit einem Anwalt. Ignorieren Sie sie nicht, denn das Verfahren hat Fristen.
Gibt es eine Grenze für die Zahl der URLs?
Sie können viele URLs in einem Antrag einreichen, wobei große Stapel länger dauern können. Teilen Sie sie in logische Gruppen auf, damit Ihre Anträge leichter zu verwalten sind.
Brauchen Sie Hilfe dabei?
Jede Situation ist anders. Schreiben Sie uns die Einzelheiten vertraulich per E-Mail, und wir antworten mit einer ehrlichen Einschätzung, was möglich ist.
Per E-Mail kontaktieren DMCA-TakedownDieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. DMCA Reputation ist keine Anwaltskanzlei.
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